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AbsauganlagenLösungen für die Branche
Metallindustrie
Schneiden, Sägen, Fräsen, Schleifen, Polieren, Löten, Schweissen – gängige Bearbeitungsmethoden in der Metallindustrie. Dabei fallen Späne, Stäube oder Rauch an. Das Absaugen und Filtrieren dieser Stäube ist unerlässlich aus gesetzlichen Bestimmungen wie den MAK-Werten.
Absauganlagen von L+M werden für unterschiedlichste Anbindungen wie für Werkzeugmaschinen, Laser-, Plasma- und Brennschneidemaschinen, Strah- oder Spritzanlagen, Pulverbeschichtungen, Bürsten- oder Poliermaschinen, Metallspritzmaschinen oder Schweissroboter eingesetzt. Für eine staubfreie Produktion.
Definition MAK-Werte
Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Durchschnittskonzentration eines gas-, dampf- oder staubförmigen Arbeitsstoffes in der Luft, die nach derzeitiger Kenntnis in der Regel bei Einwirkung während einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich und 42 Stunden pro Woche auch über längere Perioden die Gesundheit nicht gefährdet.
Kurzzeit-Grenzwerte
Für lokal reizende Stoffe entspricht der Kurzzeit-Grenzwert für eine 15-minütige Probenahme in der Regel dem Schichtmittelwert. Das heisst, dass der MAK-Wert bei diesen Stoffen, auch über einen Zeitraum von 15 Minuten gemessen, nicht überschritten werden darf. Im Bericht «Grenzwerte am Arbeitsplatz», den die Suva jährlich publiziert, wird bei solchen Stoffen unter der Rubrik «Kurzzeit-Grenzwerte» der dem Schichtmittelwert entsprechende Kurzzeit-Grenzwert angegeben, ergänzt mit dem Hinweis «15 min» für die zeitliche Begrenzung. Für Stoffe mit einem Kurzzeit-Grenzwert über dem MAK-Wert werden die Kurzzeit-Grenzwerte als Mittelwert über einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten angegeben. Der Abstand zwischen den vier erlaubten Expositionsspitzen pro Schicht soll mindestens eine Stunde betragen. Der 8-Stunden-Mittel-Wert ist in jedem Fall einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie im Bericht Grenzwerte am Arbeitsplatz, Suva-Bestell-Nr. 1903.
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